Autonome Provinz Bozen, Südtirol · 2025 bis 2028

Digitalisierungsbonus Südtirol

Der Digitalisierungsbonus ist ein Zuschuss der Autonomen Provinz Bozen für Kleinstunternehmen in Südtirol, amtlich „Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen 2025 - 2028“. Er beträgt 60% der anerkannten Ausgaben für Website, Social Media, Software und Beratung, bei 2.000€ bis 15.000€ Ausgaben je Antrag, also höchstens 9.000€.

Alpivio übernimmt den kompletten Antrag von A bis Z. Die Entscheidung trifft das zuständige Landesamt.

Beschluss der Landesregierung Nr. 813 vom 17. Oktober 2025, De-minimis-Regelung (EU) Nr. 2023/2831

Offizielle Quelle: Dienstseite der Provinz auf myCIVIS (Dienstcode 3362) · Zuletzt aktualisiert:

Kostenlos beraten via WhatsApp
60-Sekunden-Check

Qualifiziert sich dein Betrieb für bis zu 9.000 € Förderung?

4 Klicks, kein Tippen. Sofortiges Ergebnis.

Jetzt kostenlos prüfen

Die wichtigsten Eckdaten

60%
Förderung
der anerkannten Ausgaben
bis 9.000€
Maximaler Beitrag
60% von 15.000€
2.000€
Mindestausgabe
je Antrag
15.000€
Höchstausgabe
je Antrag
30. Sept.
Antragsfrist
jedes Jahres
2025 bis 2028
Programmlaufzeit
Anträge bis 31.12.2028

Was wird gefördert?

Förderfähige Ausgaben laut Beschluss 813/2025.

  • Erstellung von Webseiten durch Agenturen oder spezialisierte Fachkräfte
  • Social Media Betreuung durch Social Media Manager, Agenturen oder Fachkräfte (digitale Kommunikation und professionelle Kanalbetreuung)
  • Aufbau von E-Commerce und Stärkung des Internetauftritts des Betriebs
  • Erwerb von Softwarelizenzen, einschließlich Cloud-Diensten und KI-Diensten
  • Ankauf und Optimierung von Software, einschließlich Cloud und KI
  • Beratung und Wissensvermittlung sowie Schulung, Coaching und Tutoring zur Digitalisierung

Was wird nicht gefördert?

Nicht zulässige Ausgaben.

  • Personalkosten
  • Ankauf von Hardware
  • Reine Werbeausgaben und Ähnliches
  • Mehrwertsteuer sowie andere Steuern und Gebühren
  • Reise, Unterkunft und Verpflegung bei Schulungen
  • Geschäfte zwischen Verwandten oder verbundenen Unternehmen

Wer kann beantragen?

  • Kleinstunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Südtirol (unter 10 Beschäftigte in Jahreseinheiten, im Sinne der EU-Definition)
  • Haupttätigkeit im Handwerk, in der Industrie, im Handel, im Dienstleistungsbereich oder im Tourismus
  • Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Konsortien und Zusammenschlüsse von mindestens zwei Unternehmen
  • Eintragung im Handelsregister der Handelskammer Bozen
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler in den ersten fünf Tätigkeitsjahren (für die erste Tätigkeit)

Wichtig: Antrag vor Projektbeginn

Der Antrag muss vor der Durchführung eingereicht werden, sonst ist er ausgeschlossen. Als durchgeführt gilt ein Vorhaben, sobald die Endrechnungen ausgestellt sind; Akontorechnungen von vor dem Antrag sind förderfähig. Es ist nur ein Antrag pro Jahr möglich, Frist ist der 30. September.

Der Ablauf mit Alpivio

  1. 01

    Förderfähigkeit prüfen

    Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Betrieb alle Voraussetzungen erfüllt.

  2. 02

    Kostenvoranschlag erstellen

    Wir erstellen den Preventivo und die Projektbeschreibung mit Beginn, Ende und Zielsetzung.

  3. 03

    Antrag vor Projektbeginn

    Wir füllen den Förderantrag aus und kümmern uns um die Stempelmarke. Der Antrag muss vor Projektbeginn eingereicht werden.

  4. 04

    Einreichung per PEC

    Der Antrag wird in einer einzigen PEC-Mitteilung an das zuständige Landesamt übermittelt. Ein Antrag pro Jahr, Frist 30. September.

  5. 05

    Genehmigung durch das Amt

    Das Amt bearbeitet die Anträge chronologisch und genehmigt den Beitrag per Dekret.

  6. 06

    Projekt umsetzen

    Wir entwickeln Ihre Website oder betreuen Ihre Social Media Kanäle. Die Endrechnung kommt nach dem Antrag und trägt den CUP-Code, den die Provinz auf jeder Rechnung verlangt.

  7. 07

    Abrechnung und Auszahlung

    Wir reichen Rechnungen und Zahlungsbelege per PEC ein. Die Auszahlung von bis zu 60% erfolgt danach.

Rundum-Service

Wir nehmen Ihnen alles ab.

  • Wir recherchieren selbst Ihre Firmendaten, Sie müssen nichts zusammensuchen.
  • Wir füllen den kompletten Förderantrag für Sie aus.
  • Wir kümmern uns um die Stempelmarke.
  • Sie erhalten alles unterschriftsfertig und klicken nur auf Absenden.
  • Auch die Liquidierung übernehmen wir komplett.
  • Wir begleiten Sie bis die Förderung auf Ihrem Konto ist.
Alpivio hat mir von A bis Z alles abgenommen. Alexander hat sogar selbst unsere Firmendaten herausgesucht, ich musste keine einzige Information schicken. Er hat den kompletten Förderantrag ausgefüllt, sich um die Stempelmarke gekümmert und mir alles unterschriftsfertig geschickt. Am Ende musste ich nur noch auf Absenden klicken. Genau so lief es beim Auszahlungsantrag, bis die 60% auf meinem Konto waren. Ein echter Rundum-Service.

Harald Vigl

Inhaber · H-TEC

Häufige Fragen

Wer kann den Digitalisierungsbonus beantragen?
Kleinstunternehmen mit Sitz in Südtirol und unter 10 Beschäftigten (in Jahreseinheiten), mit Haupttätigkeit in Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistung oder Tourismus, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Bozen. Auch Freiberufler in den ersten fünf Tätigkeitsjahren sind förderfähig.
Ist eine Website förderfähig?
Ja. Die Erstellung von Webseiten ist im Beschluss ausdrücklich als förderfähige Ausgabe genannt, ebenso die Social Media Betreuung, Softwarelizenzen inklusive Cloud und KI sowie Beratung.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 60% der anerkannten Ausgaben. Die Mindestausgabe beträgt 2.000€, die Höchstausgabe 15.000€ je Antrag. Der maximale Beitrag liegt somit bei 9.000€.
Muss der Antrag vor oder nach Projektbeginn eingereicht werden?
Vor der Durchführung, sonst ist der Antrag ausgeschlossen. Als durchgeführt gilt ein Vorhaben laut Provinz, sobald die Endrechnungen ausgestellt sind; Akontorechnungen, die vor dem Antrag ausgestellt wurden, sind förderfähig. Wir reichen den Antrag deshalb vor dem Projektstart ein.
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Bis zum 30. September jedes Jahres, und es ist nur ein Antrag pro Jahr möglich. Die Richtlinien gelten für Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2028.
Wie wird der Antrag eingereicht?
Auf dem offiziellen Vordruck, im PDF-Format, über eine einzige PEC-Mitteilung an das zuständige Landesamt. Auf dem Antrag müssen Nummer und Datum der Stempelmarke aufscheinen. Wir übernehmen das komplett für Sie.
Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
Laut Provinz in der Regel innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung des Auszahlungsantrags. Den Antrag mit Rechnungen und Zahlungsbelegen reichen wir nach Projektabschluss per PEC ein. Zahlungen müssen per Bank- oder Postüberweisung erfolgen.
Ist die Förderung garantiert?
Nein. Die Entscheidung trifft das zuständige Landesamt, die Anträge werden chronologisch nach Verfügbarkeit der Mittel bearbeitet. Unsere Rechnung hängt nicht vom Bescheid ab (AGB § 9). Deshalb prüfen wir vorher die Voraussetzungen und reichen den Antrag vollständig ein.
Kann ich die Förderung mit anderen Beiträgen kombinieren?
Nein. Die Förderung ist nicht mit anderen Förderungen kumulierbar, die dieselben förderfähigen Kosten betreffen.

Die Angaben beruhen auf dem Beschluss der Landesregierung Nr. 813 vom 17.10.2025 und der Dienstseite der Provinz und dienen der Orientierung, sie stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist der offizielle Beschluss der Autonomen Provinz Bozen. Die Genehmigung des Beitrags liegt beim zuständigen Landesamt.

Zuletzt aktualisiert:

Prüfen Sie jetzt Ihre Förderfähigkeit

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen erfüllt, und übernehmen den Rest.

WhatsApp